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BGH, 02.12.1982 - I ZR 122/81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Provisionsansprüche des Handelsvertreters - Wirksames Geständnis der vom Kläger behaupteten Provisionsvereinbarung - Nichtigkeit der Provisionsansprüche wegen Sittenwidrigkeit auf Grund von Schmiergeldzahlungen - Verpflichtung zur Provisionszahlung trotz Reduzierung des ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.10.1982 - I ZR 99/81
Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Verpflichtung des Unternehmers zur …
Auszug aus BGH, 02.12.1982 - I ZR 122/81
Der Kläger, der seine Bemühungen damit noch nicht für abgegolten ansieht, hat die Beklagte in der Parallelsache I ZR 99/81 auf Zahlung eines weiteren Teilbetrages von 1 Mio. DM verklagt.Nach den rechtsfehlerfreien und von der Revision auch nicht in Zweifel gezogenen Feststellungen des Berufungsgerichts hat der Kläger das Russen-Geschäft - ebenso wie das Iran-Geschäft (s. Senat, Urteil vom 20.10.1982, I ZR 99/81, S. 9) - als Handelsvertreter vermittelt.
Wie der Senat in der Parallelsache I ZR 99/81 mit Urteil vom 20.10.1982 entschieden hat, ist neben den Vorauszahlungen, die die Staatliche Organisation des Iran in Höhe von 64 Mio. und 4, 7 Mio. DM an die Beklagte geleistet hat, auch die weitere Vorauszahlung von - umgerechnet - 96 Mio. DM eine provisionspflichtige Erfüllungsleistung.
- BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83
Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in …
Ebensowenig findet die Ansicht des Berufungsgerichts im Urteil des I. Zivilsenats vom 2. Dezember 1982 - I ZR 122/81, auf das sich die Klägerin in der Verhandlung vor dem Senat berufen hat, eine Stütze; in dieser Entscheidung wird vielmehr die Frage der Sittenwidrigkeit ausdrücklich offengelassen. - BGH, 20.10.1982 - I ZR 99/81
Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Verpflichtung des Unternehmers zur …
Der Kläger erhebt in vorliegender Sache für das Iran-Geschäft, im Parallelprozeß I ZR 122/81 auch für das Russen-Geschäft, weitergehende Forderungen.